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Wissensecke · 4 Min. Lesezeit

Impressum und Datenschutz: Pflicht, die oft fehlt

Tobias Riefer · Stand: Oktober 2026

Wer geschäftlich im Netz auftritt, muss sagen, wer er ist und wie er mit Daten umgeht. Fehlt das, drohen Abmahnungen von Mitbewerbern oder Verbänden.

Dieser Artikel ist ein praktischer Überblick, keine Rechtsberatung. Im Zweifel helfen ein Generator großer Anbieter oder ein Anwalt.

Das Impressum

Rechtsgrundlage ist seit Mai 2024 § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG). Es hat das frühere Telemediengesetz abgelöst. In vielen Impressen steht deshalb noch „§ 5 TMG“; das sollte aktualisiert werden.

Typische Pflichtangaben:

  • Name und Anschrift, kein Postfach; bei Firmen die Rechtsform und die Vertretungsberechtigten
  • Schnelle Kontaktmöglichkeit, also E-Mail-Adresse und in der Regel eine Telefonnummer
  • Falls vorhanden: Registereintrag, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Aufsichtsbehörde oder Kammer

Die persönliche Steuer-Identifikationsnummer gehört nicht ins Impressum.

Die Datenschutzerklärung

Sie erklärt, welche Daten Ihre Seite verarbeitet: Server-Logfiles, Kontaktformular, Cookies, eingebundene Dienste wie Karten, Videos oder Schriften. Sie muss zu Ihrer Seite passen. Eine kopierte Erklärung, die Dienste nennt, die Sie gar nicht nutzen, oder eingebundene Dienste verschweigt, hilft wenig.

Wo die Links hingehören

Beide Seiten müssen von jeder Unterseite aus leicht erreichbar sein. Üblich und bewährt sind zwei deutlich benannte Links im Fußbereich jeder Seite: „Impressum“ und „Datenschutz“.

Wie steht Ihre Seite da?

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