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Wissensecke · 4 Min. Lesezeit

Bildbeschreibungen und Barrierefreiheit

Tobias Riefer · Stand: Oktober 2026

Ein Alternativtext beschreibt ein Bild in Worten. Vorleseprogramme lesen ihn blinden und sehbehinderten Menschen vor, und Google versteht damit, was auf dem Bild zu sehen ist.

Gute und schlechte Alternativtexte

Schwach: alt="IMG_4711.jpg" oder alt="Bild"
Besser: alt="Frisch gebackene Brezeln in der Auslage der Bäckerei"

  • Beschreiben, was zu sehen ist und warum es hier steht.
  • Kurz bleiben, ein Satz reicht meistens.
  • Nicht mit „Bild von …“ beginnen. Dass es ein Bild ist, sagt das Vorleseprogramm schon.
  • Rein dekorative Bilder bekommen ein leeres alt="", damit sie übersprungen werden.

Die Sprache der Seite

Steht im Code <html lang="de">, wissen Vorleseprogramme, dass sie deutsch vorlesen sollen. Fehlt die Angabe, klingt ein deutscher Text schnell nach englischer Aussprache.

Barrierefreiheit wird Pflicht

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es betrifft vor allem Online-Shops und andere Angebote, über die Verbraucher Verträge abschließen. Für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, gibt es Ausnahmen. Ob und wie weit es Sie betrifft, sollten Sie im Einzelfall prüfen lassen. Bildbeschreibungen, ausreichende Kontraste und eine Bedienung per Tastatur sind aber in jedem Fall ein guter Anfang.

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